B


Was darf man mit der Klasse B fahren?


Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen

Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von

nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

 

Welche Anhänger darf man mit der Klasse B ziehen?


- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen

- ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf

die Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen


Welche Prüfung muss man absolvieren?


Theorieprüfung :

 -bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten

oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

 -bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden


Praktische Prüfung:


 Dauer 55 Minuten ab dem 01.01.2021





B17


Der Führerschein (BF17) ist an folgende Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.

Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.

Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden und spätestens 3 Monate vor dem 18 Geburstag!

Der Antrag muss persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden





BE


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,

sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "BF17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.





B96


Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen

bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse

von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet,

aber 4250 kg nicht übersteigt


Was muss gemacht werden ?

Einfach bei uns zu einer Fahrerschulung von mind. 7 Stunden Teilnehmen.

Die Schulung besteht aus 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde Fahren.

- Die Fahrschule stellt die Bescheinigung aus

- Mit dieser Bescheinigung gehst Du dann zur Führerscheinstelle und lässt dir

dieSchlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.

  

 Theorie:

▪ 150 Minuten


Praxis:

▪ Praktische Übungen: 210 Minuten (Ranggieren und Verbinden / Trennen)

▪ Fahren im Realverkehr: 60 Minuten